Die Gemeinde Eching hat bis vor kurzem zwei getrennte Kläranlagen im Ortsteil Weixerau (Auslegung auf 3.500 EW) und im Ortsteil Haunwang (Auslegung auf 750 EW) betrieben. Beide Kläranlagen sind über ihre Ausbaugröße belastet und entsprechen nicht mehr den derzeit geltenden Regeln der Technik. Im Zuge der Erneuerung und Erweiterung wird die Kläranlage in Haunwang aufgelassen sowie die Kläranlage im Ortsteil Weixerau erweitert.
Wie bereits erwähnt wird der Kläranlagenstandort in Haunwang aufgelassen. Die Abwasserreinigung findet zukünftig in der Kläranlage Weixerau statt. Damit das Abwasser von Haunwang nach Viecht gepumpt werden kann, war die Errichtung einer unterirdischen Pumpstation im Gelände der Kläranlage Haunwang erforderlich sowie die Herstellung einer knapp 1.200 m langen Druckleitung von der Kläranlage Haunwang nach Viecht. Diese Maßnahmen wurden bereits 2020 umgesetzt, so dass diese Einrichtungen bereits in Betrieb gehen konnten.
Die Kläranlage Weixerau soll am bestehenden Standort um zwei zusätzliche Becken erweitert werden. Die Ausbaugröße der Kläranlage beträgt 9.999 EW. Durch den Bau der Becken werden die gestiegenen Reinigungsziele der biologischen Stufe sichergestellt. Die eigentliche Abwasserreinigung findet künftig in den zwei neu zu errichtenden Becken, den sogenannten SB-Reaktoren (Sequencing-Batch-Reactor) statt. Das dabei angewandte biologische Verfahren ist eine Variante des Belebtschlamm-Verfahrens. Das alte südliche Absetzbecken wird bei dieser Erweiterungsmöglichkeit zum Vorlagebehälter umgebaut. Nachdem das Abwasser in den Reaktoren die verschiedenen Reinigungsschritte durchlaufen hat, wird das saubere Wasser in den ehemaligen Schönungsteich geleitet. Dieser Teich hat nur noch die Funktion, den Ablauf aus der Anlage hydraulisch zu steuern.
Der Auftrag für diese Maßnahme wurde an die Firma Fahrner aus Mallersdorf vergeben. Die Bauarbeiten haben Anfang März begonnen. Geplant ist die Inbetriebnahme der neuen Kläranlagenteile im November 2021. Die komplette Baumaßnahme soll im Frühjahr 2022 abgeschlossen sein.
Zusätzlich zu den vorgenannten Maßnahmen sind weitere Modernisierungen an dem gemeindlichen Kanalnetz erforderlich. Hierzu zählen eine Kanalsanierung im Ortsteil Viecht sowie der Umbau eines Regenüberlaufbeckens und der Einbau einer Mischwassersiebanlage am Gleißenbach ebenfalls in der Ortschaft Viecht. Darüber hinaus ist noch eine unterirdische Regenrückhalteeinrichtung, ein sogenannter Stauraumkanal, in der Nähe der Ortschaft Berghofen zu vergrößern.
Von den Gesamtkosten für die Maßnahmen von ca. 6,1 Mio. Euro ist ein entsprechender Anteil auf die angeschlossenen Anwesen umzulegen. Bei diesen Maßnahmen handelt es sich um eine Verbesserung der öffentlichen Einrichtung „Abwasserbeseitigung“. Die Entwässerungseinrichtung ist gemäß dem Kommunalen Abgabengesetz kostendeckend zu betreiben, d.h. es werden von den beitragspflichtigen Grundstückseigentümern einmalige Herstellungsbeiträge (z.B. für Neubauten), laufende Benutzungsgebühren sowie bei einer Verbesserungsmaßnahme Verbesserungsbeiträge erhoben.
In welcher Form nun die Kosten für die Verbesserung umgelegt werden, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 08.02.2021 beschlossen. Die Umlegung der Kosten erfolgt einerseits über einen einmaligen Verbesserungsbeitrag in Höhevon 80%der verbesserungsbeitragsfähigen Investitionen. Andererseits werden die restlichen 20% über die laufenden Benutzungsgebühren umgelegt.
Weiterhin hat der Gemeinderat beschlossen, dass der Verbesserungsbeitrag über mindestens drei Raten erhoben werden soll. Die erste Rate wird sehr wahrscheinlich im 4. Quartal in Rechnung gestellt.
Der durch Verbesserungsbeiträge abzudeckende Aufwand in Höhe von 80% des Investitionsaufwandes wird auf rund 4,9 Mio. Euro geschätzt und nach der Summe der Grundstücksflächen und der Summe der Geschossflächen umgelegt. Da der Aufwand noch nicht endgültig feststeht, wird zunächst ein vorläufiger Beitrag erhoben. Dieser beträgt
- pro m² Grundstücksfläche — 0,50 €
- pro m² Geschossfläche — 5,78 €
Nach dem derzeit keine Bürgerinformationsveranstaltungen möglich sind, zu diesem Thema aber ein hoher Informationsbedarf besteht und viele Fragen auftreten werden, wird zunächst im April 2021 ein Informationsflyer an alle Haushalte verteilt. Hier werden die Maßnahmen und Kosten nochmals erläutert. Darüber hinaus werden auf diesem Flyer Berechnungsbespiele für verschiedene Grundstückgrößen und Geschossflächen aufgeführt, wodurch eine Abschätzung der jeweiligen entstehenden Kosten möglich ist. Sollte das Infektionsgeschehen wieder Bürgerinformationsveranstaltungen ermöglichen, werden diese selbstverständlich angeboten.Darüber hinaus steht Ihnen die Verwaltung für Fragen zu diesem Thema gerne zur Verfügung.